AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 05.2022

 

1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern ein Verbraucher bei Fellnasenglück Fotografie – Christina Peter ein Fotoshooting bucht.

1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten - sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Auftragsvereinbarung

2.1 Sobald der vereinbarte Termin beiderseitig bestätigt wird (schriftlich oder mündlich), ist dieser verbindlich.

2.2 Änderungen des Termins bedürfen einer schriftlichen oder mündlichen Bestätigung.

 

3. Preise und Fälligkeit

3.1 Für die Umsetzung der Fotos wird ein Honorar in Form eines Paketpreises oder eine festgelegte Pauschale ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Falls Anfahrtskosten oder Reisekosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu übernehmen. Anfahrtskosten des Fotografen sind bis zum 20. Kilometer inklusive, ab dem 21. Kilometer muss der Auftraggeber eine Kilometerpauschale von 0,50€ pro Km bezahlen.

3.2 Das Honorar ist bis spätestens 1 Woche vor dem Termin zu bezahlen/überweisen oder kann nach Absprache in Bar am Tag des Shootings (vor Beginn) bezahlt werden. Sollte der Auftraggeber weitere Bilder zu seinem gewählten Paket dazu buchen, so ist das Honorar nach der Bildauswahl innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen, nach Mitteilung der Überweisungsdaten, zu überweisen.

3.3 Sollte das Honorar nicht gezahlt werden, findet das Shooting nicht statt. Bei Nichtzahlung wird kein Bildmaterial herausgegeben.

3.4 Überweisungen sind an das Bankkonto der Fotografin zu richten. Dieses wird vor dem Shooting mitgeteilt.

3.5. Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Angabe der MwSt. Eine Umsatzsteuer wird nach §19 UstG Kleinunternehmerregelung nicht erhoben.

3.6 Die Fotografin ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

3.7 Sollten zu den im Paket enthaltenen Bildern, weitere bearbeitete Bilder hinzu gebucht werden, so gilt der aktuelle Preis pro bearbeitetes Bild, welcher auf der Webseite unter den Preisen ausgeschrieben ist. Die zusätzlichen Bilder werden erst bearbeitet und zum Download zur Verfügung gestellt, wenn der Betrag auf das o.g. Konto überwiesen wurde. Die Bearbeitungszeit der Bilder von ca. 4-12 Wochen gilt ab Geldeingang auf das o.g. Konto.

 

4. Stornierung / Terminverschiebung

4.1 Ist es dem Auftraggeber nicht möglich den vereinbarten Termin anzutreten, ist dies mind. 48 Stunden vor Termin Beginn der Fotografin mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen, verbleibt der Auftragnehmerin (Fellnasenglück Fotografie – Christina Peter) das Recht, 50% des Rechnungsbetrags einzubehalten oder zu berechnen. Wird der Termin nicht abgesagt, so werden 100% des Shootingpreises in Rechnung gestellt, um den Aufwand der Fotografin und den entgangenen Termin zu entschädigen.

4.2 Sollte es am Tag des Termins zu unerwarteten Zwischenfällen kommen (Krankheit, Auto defekt, Tier Krank, usw.) liegt es im Ermessen der Fotografin einen Ausweichtermin ohne weitere Kosten anzubieten. Muss das Shooting wetterbedingt verschoben werden, so fallen hier für den Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten an. Ein Termin kann aufgrund von unerwartetem schlechtem Wetter auch kurzfristig verschoben werden.

 

5. Bildgestaltung / Gestaltungsfreiheit

5.1 Der Auftraggeber ist mit den Arbeiten und dem Bildstil der Fotografin vertraut, diesbezüglich sind keine Reklamationen möglich. 

5.2 Bilder können Rauschen aufweisen, es wird mit Offenblende fotografiert, Farben (z.B. grün) können abweichen, usw.

5.3 Es kann vorkommen, dass der Fokus nicht zu 100% auf den Augen des Tieres sitzt, da diese nicht immer stillsitzen. Sollte eine Aufnahme zu unscharf sein oder sonstige Fehler aufweisen, so werden diese vor der Auswahlgalerie vom Fotografen entfernt und stehen somit nicht zur Auswahl. Ebenso können Bilder entfernt werden, wenn Sie aus fotografischer Sicht nicht gut aussehen und nicht dem Standard der Fotografin entsprechen.

5.4 Wünsche des Auftraggebers können im Vorfeld besprochen werden und nach Absprache umgesetzt werden.

 

6. Abnahme

6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist die Fotografin verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (in der Regel per Downloadlink).

6.2 Beanstandungen und Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der fertig bearbeiteten Bilder bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Bei Einreichung einer Reklamation entscheidet die Fotografin, ob diese angemessen ist und ob die gewünschten Änderungen umsetzbar sind.

6.3 Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nicht. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. 

6.4 Die Lieferzeit des digitalen Bildmaterials beträgt ca. 4-12 Wochen nach Auswahl der zu bearbeitenden Aufnahmen, wenn nicht anders besprochen.

 

7. Haftung

7.1 Sollte das Equipment oder Eigentum der Fotografin während des Shootings vom Auftraggeber, dessen Tier oder dessen Begleitung beschädigt werden, so haftet der Auftraggeber, bzw. die Person die für die Beschädigung verantwortlich ist, für die Entschädigung oder Reparatur.

7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Bilder, die Fremd bzw. von Dritten kopiert oder geteilt wurden. Beispielweise Medien wie Facebook, Instagram, Google, etc.

7.3 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die sich während des Fotoshootings ereignen.

7.4 Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände des Auftraggebers wird keine Haftung seitens des Fotografen übernommen.

 

8. Sonstiges

8.1 Offensichtliche Rechen- und Schreibfehler berechtigen die Fotografin zur Korrektur, auch bei bereits erstellten Rechnungen.

8.2 Fellnasenglück Fotografie – Christina Peter ist nicht verpflichtet, das Bildmaterial zu archivieren und aufzubewahren.

8.3 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.).

8.4 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinne des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar) eindeutig zu nennen. 

8.5 Die Nutzungs- & Veröffentlichungsrechte werden in einem separaten Fotoshooting-Vertrag geregelt/vereinbart. Sollte kein Fotoshooting-Vertrag Zustandekommen, so gilt folgendes: Die Fotografin hat das Recht an den Bildern, es bleibt ihr vorbehalten, diese für Werbung, Social Media usw. zu nutzen, außerdem ist es ihr gestattet, die Bilder an Dritte weiterzuverkaufen. Die Urheberrechte bleiben beim Fotografen.

 

9. Urheber und Nutzungsrechte

9.1 Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Auftraggebers oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht. Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotografin und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf die Fotografin zu verweisen.

9.2 Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von Apps wie z.B. Instagram und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Fotografin. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe zu verlangen.

9.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als hochauflösende Datei im JPG-Format. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW/JPEG) ist ausgeschlossen. 

9.4. Unterlagen sowie Videomaterial, welche bei Coachings ausgehändigt oder aufgezeichnet werden, dürfen nicht kopiert oder vervielfältigt werden. Ebenso ist die Weitergabe der Unterlagen / des Videos strengstens untersagt. 

9.5. Die Fotografin behält sich vor weitere Bilder, über die Bildauswahl des Auftraggebers/Tierbesitzer hinaus, für sich zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, diese Bilder an den Auftraggeber/Tierbesitzer herauszugeben. Der Auftraggeber/Tierbesitzer hat die Möglichkeit, diese Bilder gegen Bezahlung, eines vom Fotografen festgelegten Honorars, zu erwerben. Dies gilt ebenso für Aufnahmen aus TFP-Shootings, bei denen eine Anzahl an Aufnahmen festgelegt und dem Tierbesitzer zum Download zur Verfügung gestellt wurde. Bearbeitet der Fotograf weitere Bilder, so ist er nicht verpflichtet, diese herauszugeben. Der Tierbesitzer hat die Möglichkeit, diese käuflich zu erwerben.

 

10. Datenschutz

9.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

11. Widerrufsrecht

10.1 Der Auftraggeber hat das Recht binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss den Termin zu widerrufen. Ausgenommen sind kurzfristige Termine. Der Widerruf ist schriftlich per Mail, Facebook, Whatsapp oder Brief einzureichen.

10.2 Wird der Auftrag fristgerecht storniert, fallen für den Auftraggeber in keinem Fall kosten an.

10.3 Die Fotografin ist verpflichtet binnen 14 Tagen die bisher geleistete Zahlung an den Kunden zurück zu zahlen. Dies geschieht via Überweisung. Sollte die IBAN oder ähnliches, Fehler aufweisen, haftet die Fotografin nicht und es kann zu Rückzahlungsverzögerungen kommen.

 

12. Gutscheine

11.1 Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, die 3 Jahre beträgt und erst am Ende des Jahres der Ausstellung zu laufen beginnt. Eine „Barauszahlung“ des Gutscheins ist nicht möglich, auch nicht teilweise. Ein Restbetrag des Gutscheins kann für weitere Dienstleistungen der Fotografin eingelöst werden. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch. 

 

13. Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Euskirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

Christina Peter

Niederbergerstr. 1

53919 Weilerswist

 

fellnasenglueckfotografie@gmx.de

www.fellnasenglueck-fotografie.de